Wie setzen sich die Kosten der Behandlung zusammen und warum?

Wie setzen sich die Kosten der Behandlung zusammen und warum?
Die Behandlungskosten (tierärztl. Leistungen) für Ihren Vierbeiner werden nach der Gebührenordnung für Tierärzte (kurz GOT) berechnet. Diese setzen sich zusammen aus den allgemeinen Kostensteigerungen (wie z. B. Gehälter, Miete, Energiekosten), der Praxisausstattung und dem Aufwand. Hier kann entsprechend der GOT der 1-bis 3- fache Gebührensatz in Rechnung gestellt werden. Wir Tierärzte müssen im Notdienst mindestens den 2-fachen Satz zur Abrechnung bringen. Diese Gebührensätze dürfen Tierärzte weder über- noch unterschreiten.

Die GOT schützt so zum einen vor überhöhten Abrechnungen und sorgt zum anderen für eine Mindestqualität an tierärztlichen Leistungen. Die Unterschreitung des GOT-Satzes zum 1-fachen Satz ist nicht nur unzulässig, sondern geht oft zu Lasten Ihres Vierbeiners, da eine fachgerechnete Versorgung unterhalb dieses Satzes nicht möglich ist. Leidtragend sind hier oft die Tiere.

Wenn Sie Fragen zu den entsprechenden Kosten haben, sprechen Sie uns bitte direkt an. Sie erhalten nach jeder Behandlung eine detaillierte Abrechnung. Diese können Sie auch direkt mit Ihrer Tierkrankenversicherung abrechnen. Sie zahlen vor Ort bei uns und reichen die Rechnung entsprechend an Ihre Versicherung weiter. Diese wird Ihnen die Versicherungsleistungen dann entsprechend erstatten.

Wir können Ihnen auf Wunsch auch gern einen Kostenvoranschlag über die zu erwartenden Kosten erstellen. Aber haben Sie bitte Verständnis dafür, dass wir das nur nach vorherige Untersuchung Ihres Tieres erstellen können.

Wenn Behandlungskosten höher ausfallen sollten, besteht die Möglichkeit über unseren Abrechnungspartner BFS health finance GmbH im Bedarfsfall eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Näheres können Sie in der Praxis erfragen oder direkt unter www.Bfs.de nachlesen.